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Nur bei Damme (Sijsele): BED AND BREAKFAST RICHE TERRE

Riche Terre bietet luxuriöse und gemütliche Zimmer. Einzigartig dabei ist die geräumige Wohnung mit Terrasse und herrlicher Aussicht auf die bewaldeten Gebiet.
Die Lage ist sehr zentral, am Rande des Reiches 'Ryckevelde' und nur einen Steinwurf von der historischen Altstadt von Brügge entfernt. Für Fahrrad oder zu Fuß ist der perfekte Ort. Mehrere markierte Wanderwege stehen zur Verfügung. Am Abend genießen Sie die lokale Gastronomie. Es gibt eine große Auswahl an ausgezeichneten Restaurants in der Nähe und dem malerischen Städtchen Damme. Weiter ist der elegante Badeort an der belgischen Küste "Knokke-Heist " in der Nähe, wo man Spaß beim Einkaufen "kann. Nicht, weil man muss, sondern weil Sie es wollen.
Die Familie Christiaens garantiert einen angenehmen und romantischen Urlaub mit der Familie Gastfreundschaft ist sehr wichtig.
Es werden Möglichkeiten wie Wandern, Radfahren, Reiten und Golf.
Pakete in Zusammenarbeit mit dem Gourmet-Restaurant "Le Manoir Quatre Saisons" bieten eine kulinarische Entdeckungsreise.
Wir wünschen Ihnen ein herzliches Willkommen!
Bis bald.
Anreise Check-in möglich zwischen 12:00 und 19:00
Abreise Check-out möglich zwischen 8:30 und 11:00

Reservierungsbedingungen

 

KREDITKARTE - STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Alle Reservierungen müssen zum Zeitpunkt der Buchung durch eine gültige Kreditkarte garantiert sein. Ihre Kreditkarte wird mittels einer Vorabgenehmigung überprüft, um sicherzustellen, dass sie gültig ist und genügend Mittel zur Verfügung stehen.

- Bis zu 7 Tage vor der Anreise können Sie kostenfrei stornieren.
- Bei einer Stornierung in den 7 Tagen vor der Anreise zahlen Sie einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.
- Bei Ihrer Nichtanreise zahlen Sie einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.

Achtung!

Eine nicht erstattungsfähige Reservierung erfordert eine vollständige Vorauszahlung und ist nicht stornierbar, nicht zu ändern und nicht erstattungsfähig. Wir belasten die Kreditkarte, mit der die Reservierung vorgenommen wurde, kurz nach der Reservierung mit dem vollen Betrag.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Hotelvertrags.
Es kann nur schriftlich davon abgewichen werden.
Sie gelten unter Ausschluss aller allgemeinen Verkaufsbedingungen, die für vom Kunden stammende Dokumente gelten, sofern sie den ersten widersprechen.
2.
Die Vertragsparteien
Eine Person, die in einem Hotel übernachtet, ist nicht unbedingt Vertragspartei: Ein Hotelvertrag kann in seinem Namen von einem Dritten geschlossen werden.
Bei Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen bezeichnet der Begriff "Auftragnehmer" die physische oder juristische Person, die einen Vertrag über die Hotelreservierung abschließt und / oder eine Zahlung (im Gegenzug) leisten muss.
Der Begriff "Kunde" bezeichnet die physische Person (en), die beabsichtigt, einen Hotelaufenthalt abzuschließen.
3.
Die Dienstleistungen werden am Wohnort oder Hotelier erbracht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.
Reklamationen bezüglich der erbrachten Dienstleistungen können nicht angenommen werden, wenn sie den Hotelier nicht innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss der Dienstleistung schriftlich erreichen.
5.
Der Hotelvertrag
Gemäß dem Hotelvertrag ist der Hotelier verpflichtet, dem Kunden Unterkunft und die üblichen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
Damit ist der normale Service des Hotels nach seiner Kategorie gemeint, einschließlich der Hallen und der verschiedenen kommunalen Einrichtungen, die den Kunden in der Regel zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
6.
Vertragsform
Für den Vertrag ist kein Formular vorgeschrieben.
Der Vertrag kommt aus der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
Im Falle eines schriftlichen Vertrages muss der Hotelier das Ankunfts- und Abreisedatum des Kunden zusammen mit dem vereinbarten Preis, der Beschreibung der angeforderten Dienstleistungen und etwaigen Vorabvereinbarungen angeben.
7.
Dauer der reservierten Übernachtung
Wenn der Kunde eine bestimmte Anzahl von Nächten reserviert, muss das Start- und Enddatum im Hotelvertrag angegeben werden. Der Vertrag endet dann an dem im Hotelvertrag angegebenen Tag, spätestens um 11.00 Uhr. Wenn der Kunde das Zimmer am geplanten Abreisetag nicht bis 11.00 Uhr verlassen hat, wird eine zusätzliche Nacht zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung gestellt Zeit.
Wenn keine bestimmte Anzahl von Nächten reserviert ist, gilt der Hotelvertrag an mehreren aufeinander folgenden Tagen als abgeschlossen. In diesem Fall muss eine der Parteien eine Kündigung vornehmen, die spätestens am folgenden Tag um 11.00 Uhr endet, damit der Vertrag gekündigt werden kann. Eine Stornierung durch den Hotelier an den Kunden gilt als an den Auftragnehmer gerichtet und erfolgt gemäß den vorgenannten Bestimmungen. Die Stornierung wird dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt.
Der Vertrag gilt an dem Tag als gekündigt, an dem der Kunde das Zimmer vor 11 Uhr verlässt.
8.
Bei Abschluss des Fernabsatzvertrags besteht kein Recht oder Rücktritt. In Bezug auf Verbraucher gilt diesbezüglich die Bestimmung aus Artikel VI.53, 12 ° Wirtschaftsgesetzbuch.
9.
Nichterfüllung des Vertrages
Eine (teilweise) Stornierung oder Buchung ist bis 3 Tage vor dem Anreisetag ohne Entschädigung möglich.
Im Falle einer (teilweisen) Stornierung oder einer Buchung weniger als 3 Tage vor dem Ankunftsdatum schuldet die stornierende Partei der anderen Partei eine Entschädigung für den vollen Wert des Reservierungsbetrags.
Wenn der Kunde nicht am geplanten Ankunftsdatum erscheint, schuldet der Kunde der anderen Partei den vollen Wert des Reservierungsbetrags.
Im Falle einer nicht erstattbaren Reservierung ist eine (teilweise) Stornierung oder Änderung in keiner Weise möglich.
Im Falle einer (teilweisen) Stornierung oder Änderung einer nicht erstattbaren Buchung schuldet die stornierende Partei ab dem Zeitpunkt der Reservierung der Gegenpartei eine Entschädigung in Höhe des vollen Wertes des Reservierungsbetrags.
Wenn der Kunde nicht am geplanten Ankunftsdatum erscheint, schuldet der Kunde der anderen Partei den vollen Wert des Reservierungsbetrags.
Wenn der Hotelier den Vertrag nicht erfüllen kann, ist er verpflichtet, dem Kunden eine andere Unterkunft oder eine gleichwertige oder höhere Qualität oder Kategorie anzubieten.
Daraus resultierende Preisunterschiede trägt der Hotelier.
10.
Kündigung des Vertrages
Kein Vertrag kann vor der vollständigen Umsetzung gekündigt werden, es sei denn, die Parteien haben eine gemeinsame Vereinbarung getroffen. Siehe auch Artikel 9 oben.
Jeder Hotelier hat die Möglichkeit, die Widerrufsfristen und die Entschädigung für Vertragsverletzungen festzulegen, die zwischen den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegt werden.
11.
Die Zahlung
Der Hotelier hat die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
Wenn der Hotelier vom Auftragnehmer im Voraus einen Geldbetrag erhält, gilt dies als Zahlung oder Vorschuss auf den Vertragspreis, sofern in einem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die Hotelrechnungen sind nach Vorlage in bar zu bezahlen.
Im Falle einer teilweisen Anfechtung der Hotelrechnung muss der unbestrittene Teil auch in bar bezahlt werden.
Sofern nicht anders angegeben, ist der Hotelier in keiner Weise verpflichtet, Schecks, Dividenden, Kreditkarten oder andere Zahlungsaufschübe zu akzeptieren. Die Zahlung muss in der Währung des Landes erfolgen, in dem sich das Hotel befindet.
Der Auftragnehmer ist für die Zahlung aller dem Kunden erbrachten Leistungen verantwortlich, auch der Leistungen, die bei Vertragsschluss ermittelt wurden, sofern nicht schriftlich anders angegeben, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
12.
Kündigung des Vertrages
Jeder schwerwiegende oder wiederholte Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen gibt dem Geschädigten das Recht, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung sofort zu kündigen.
13.
Verantwortung des Hoteliers und Hotelregistrierung
Der Hotelier haftet nicht, wenn der Schaden auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das es ihm trotz der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen angesichts der Umstände und Folgen unmöglich gemacht hat, ihn zu vermeiden (höhere Gewalt).
Ebenso haftet er nicht für den Schaden, der sich aus dem Fehler, auch nur teilweise, oder dem Kunden ergibt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz vom 4. Juli 1972, B. S. 19. August 1972) regelt die Inhaftierung von Hotels, deren Artikel nachstehend aufgeführt sind:
Artikel 1952: Der Hotelier haftet als Depotbank für Schäden, Zerstörung oder Diebstahl von Waren, die von einem Gast, der in das Hotel einzieht und dortbleibt, ins Hotel gebracht werden.
Die Aufbewahrung dieser Angelegenheiten muss als eine Aufbewahrung aus der Not heraus betrachtet werden.
Die mitgebrachten Gegenstände sind:
a) Welche befinden sich während der Zeit im Hotel, in der der Gast dort schlafen kann?
b) Welche der Hotelier oder eine Person, die ihre Dienste außerhalb des Hotels unter seiner Aufsicht erbringt, während der Zeit, in der dem Gast eine Schlafgelegenheit zur Verfügung steht.
c) Was der Hotelier oder eine Person, die seine Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb des Hotels erbringt, während eines angemessenen Zeitraums vor oder nach dem Zeitpunkt, zu dem Gast eine Schlafgelegenheit zur Verfügung steht, unter seiner Aufsicht nimmt.
Die in diesem Artikel genannte Haftung ist pro Anspruch auf das 100-fache des Unterkunftspreises pro Tag der Schlafunterkunft begrenzt.
Der König kann gegebenenfalls die Einzelheiten für die Bestimmung dieses Preises festlegen.
Das königliche Dekret vom 24. Juni 1973 (belgisches Amtsblatt vom 14. August 1973) sieht vor, dass der Tagespreis für die Raummiete (auf den sich Artikel 1952 Absatz 3 bezieht) den vom Hotelier veröffentlichten Betrag des Übernachtungspreises zuzüglich eines Prozentsatzes enthält (die zur Verfügung gestellt werden können) für die angebotenen Dienstleistungen.
Artikel 1953: Die Haftung des Hoteliers ist unbegrenzt:
a) Wenn die Waren in den Händen des Hoteliers oder von Personen, die ihm seine Dienste erbringen, deponiert wurden.
b) Wenn er sich geweigert hat, Angelegenheiten in Gewahrsam zu nehmen, für die er in Gewahrsam genommen werden muss.
c) Wenn die Beschädigung, Zerstörung oder der Diebstahl der in Artikel 1952 genannten Waren auf ein Verschulden von sich selbst oder von Personen zurückzuführen ist, die ihm ihre Dienstleistungen erbringen.
Der Hotelier ist verpflichtet, Wertpapiere, Geld oder Wertsachen in Verwahrung zu halten.
Er kann die Inhaftierung nur ablehnen, wenn sie gefährlich sind oder wenn die Größe des Hotels und die Umstände einen übermäßigen kommerziellen Wert haben oder Belästigungen verursachen.
Er kann verlangen, dass der ihm anvertraute Gegenstand in einer versiegelten oder versiegelten Verpackung aufbewahrt wird.
Artikel 1954: Der Hotelier haftet nicht, soweit der Schaden, die Zerstörung oder der Diebstahl auf Folgendes zurückzuführen ist:
a) Der Gast oder die Person, die ihn begleitet, bei ihm angestellt ist oder ihn besucht.
b) Force Major.
c) Diebstahl mit Waffengewalt.
d) Art oder Mangel des Falles.
Artikel 1954a: Die Rechte des Gastes sind nichtig, wenn er dies nicht unmittelbar nach Feststellung des Schadens mitteilt, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Hoteliers oder der Personen verursacht, die ihn mit seinem Schaden versorgen Dienstleistungen.
Artikel 1954ter: Jede Erklärung oder Klausel Die Haftung des Hoteliers für das schädliche Ereignis ist ausgeschlossen oder beschränkt.
Artikel 1954quater: Die Artikel 1952, 1953 und 1954 gelten weder für Fahrzeuge noch für Gegenstände, die zu ihrer Ladung gehören und vor Ort zurückgelassen wurden, noch für lebende Tiere.
14.
Die Verantwortung des Kunden / Auftragnehmers
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haften gegenüber dem Hotelier gesamtschuldnerisch für Schäden an Personen, Gebäuden, Möbeln oder Ausrüstungen des Hotels sowie an öffentlich zugänglichen Orten.
15.
Das Verhalten des Kunden
Der Kunde muss sich gemäß den Gepflogenheiten und Regeln des Hotels, in dem er sich aufhält, verhalten.
Jeder schwerwiegende oder wiederholte Verstoß gegen diese Regeln gibt dem Hotelier das Recht, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung sofort zu kündigen.
16.
Haustiere
Wenn ein Kunde ein Haustier ins Hotel bringen möchte, muss er sicherstellen, dass die Hotelregeln dies zulassen, bevor das Tier gebracht wird.
17.
Belegung und Räumung der Zimmer: Ein- / Auschecken
Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, müssen die für einen Kunden reservierten Zimmer um 15.00 Uhr verfügbar sein und die Zimmer des Kunden, der das Hotel verlässt, müssen bis 11.00 Uhr geräumt sein.
18.
Kontrolle der Reisenden
Bei der Ankunft im Hotel muss der Kunde sowohl seinen Personalausweis als auch seine Kreditkarte vorzeigen, damit er sich auf dem Polizeikarten registrieren kann, den er unterschreiben muss.
19.
Verspätete Ankunft
Eine verspätete Ankunft, nach der vereinbarten Zeit, die vom Kunden nicht signalisiert wurde, führt automatisch zur Kündigung des Hotelvertrags mit Anspruch auf Entschädigung des Hoteliers.
20.
Telefonische Reservierung
Eine vom Hotelier akzeptierte telefonische Reservierung ist nur bis 18:00 Uhr gültig.
Im Falle einer Verspätung ist der Kunde verpflichtet, den Hotelier oder dies zu informieren und seine genaue Ankunftszeit anzugeben.
21.
Die Geldbeträge, die am Fälligkeitstag nicht bezahlt wurden, werden automatisch und ohne Vorankündigung oder Verzug mit Verzugszinsen erhöht.
Die Höhe dieser Zinsen entspricht den Zinsen, die der "Belgische Bankenverband" für Geldkredite verwendet hat, und erhöht sich um 2%. Auf der anderen Seite haftet der Hotelier, der den vertraglich vereinbarten Aufenthalt nicht anbietet, für die Pauschalentschädigung von 50 Euro pro vereinbarte und nicht vorgesehene Übernachtung mit maximal 250 Euro, die sich automatisch um die Zinsen gemäß Absatz 1.
Die vorstehende Bestimmung gilt auch für den Hotelier, der seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht nachkommt.
22.
Jede Hotelrechnung, die Gegenstand einer Preisreduzierung, einer Rückerstattung oder einer vom Hotelier akzeptierten Provision ist, verfällt im Falle einer Nichtzahlung oder der Rechnung am Fälligkeitstag.
23.
Vorschüsse, die 100% des Gesamtbetrags für die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen ausmachen, müssen spätestens 3 Tage vor dem Ankunftsdatum unverzüglich an den Hotelier gezahlt werden.
Bei Nichtbezahlung hat der Hotelier das Recht, die Hotelreservierung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren.
24.
Für den Fall, dass Ermäßigungen für Gruppen gewährt werden, eine Gruppe von mindestens 20 zahlenden Personen, die tatsächlich im Hotel registriert sind.
Die endgültige Anzahl der Kunden wird dem Hotelier mindestens eine Woche vor ihrer Ankunft mitgeteilt.
Die angegebene Nummer ist für die Begleichung der Hotelrechnung verbindlich.
25.
Der Vertrag für die Hotelreservierung unterliegt belgischem Recht.
Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden vor dem zuständigen Gericht des Geschäftssitzes des Hoteliers beigelegt. Wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2 ° Wirtschaftsgesetzbuch ist, berührt diese Bestimmung nicht die Anwendung von Artikel 624, 1 °, 2 ° und 4 °.

Zahlungsmöglichkeiten

 Akzeptierte Kreditkarten

Internet Internet-Dienstleistungen, Kabelloses Internet
Parkplätze Kostenlose Parkplätze, Parkplätze
Getränke und Essen Kontinentales Frühstück
Dienstleistungen Gepäckaufbewahrung, Fahrradverleih, Schuhputzservice
Allgemein Nichtraucherzimmer, Barrierefreie Einrichtung, Familienzimmer, Garten, Lärmisolierte Zimmer, Terrasse, In der Nähe der U-Bahn
Aktivitäten Radfahren, Golfanlage (innerhalb 3km)